Mobile Kindertagespflege im Haushalt der Eltern
Tagespflege wird nicht nur im eigenen Haushalt oder in Großtagespflegestellen angeboten, sondern auch im Haushalt der Eltern. Die so genannte „Mobile Tagespflege“ stellt ein interessantes Kinderbetreuungsmodell für Familien dar, die sehr flexible Betreuungszeiten benötigen oder die bewusst eine Betreuung im eigenen familiären Umfeld wünschen. Mobile Tagespflegepersonen arbeiten in diesem Modell weisungsgebunden im Privathaushalt der Eltern im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung. Sie sind bei ihren Arbeitgebern, den Eltern der Tageskinder, über einen gesetzlich vorgegebenen Arbeitsvertrag angestellt. Es empfiehlt sich, für die detaillierten Arbeitsinhalte eine schriftliche Arbeitsplatzbeschreibung zu formulieren.
Abhängig von der Höhe des Entgeltes ist bei einer geringfügigen Beschäftigung die Minijobzentrale als Einzugsstelle zuständig, bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung die Krankenkasse des Versicherten. Im Falle eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses ist die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, Heyestr. 99, 40625 Düsseldorf, zuständig.
Sprechzeiten
Uhrzeit | Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
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9-10 |
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10-11 |
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11-12 | 766040
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12-13 |
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13-14 |
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Deutscher Kinderschutzbund OV Bonn e.V.
0228-766 04-0 (Hanne Zander)
Ihre Ansprechpartnerin
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Annika Werner
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Bonn e.V.
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